Krankheit
"Deine Krankheitstage ziehen wir vom Urlaub ab."
Der Betrieb will Fehltage wegen Krankheit mit deinem Urlaubskonto verrechnen.
§ 9 BUrlG / § 3 EntgFG
Das darf der Chef NICHT
Nein — Krankheit und Urlaub haben nichts miteinander zu tun.
Krankheitstage sind Arbeitsunfähigkeit, kein Urlaub. Für sie gilt die Entgeltfortzahlung (§ 3 EntgFG), und dein Urlaubsanspruch bleibt unberührt. Eine Verrechnung mit dem Urlaub ist unzulässig. Das gilt sogar, wenn du im Urlaub krank wirst: Die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Krankheitstage werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). Auch eine Kürzung des Urlaubs wegen vieler Krankheitstage im Jahr ist nicht erlaubt — der gesetzliche Mindesturlaub entsteht auch bei langer Krankheit.
Was im Gesetz steht
§ 9 BUrlG – Erkrankung während des Urlaubs
Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.
§ 3 EntgFG – Entgeltfortzahlung
Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu sechs Wochen.
Was du tun kannst
- Prüfe dein Urlaubskonto nach jeder Krankheit.
- Fordere eine Korrektur schriftlich, mit den Tagen der AU.
- Im Urlaub krank? Sofort melden und AU besorgen — sonst zählen die Tage als Urlaub.
- Lass dir das Urlaubskonto regelmäßig bestätigen.
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder
Betreff: Korrektur meines Urlaubskontos
Sehr geehrte/r [Name des Ausbilders],
die Tage meiner Arbeitsunfähigkeit vom [Datum] bis [Datum] wurden von meinem Urlaubskonto abgezogen. Krankheitstage sind kein Erholungsurlaub; eine Anrechnung auf den Urlaub ist nicht zulässig (vgl. § 9 BUrlG, § 3 EntgFG).
Ich bitte um Korrektur meines Urlaubskontos um [Anzahl] Tage.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]