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Krankheit

"Deine Krankheitstage ziehen wir vom Urlaub ab."

Der Betrieb will Fehltage wegen Krankheit mit deinem Urlaubskonto verrechnen.

§ 9 BUrlG / § 3 EntgFG

Das darf der Chef NICHT
Nein — Krankheit und Urlaub haben nichts miteinander zu tun.
Krankheitstage sind Arbeitsunfähigkeit, kein Urlaub. Für sie gilt die Entgeltfortzahlung (§ 3 EntgFG), und dein Urlaubsanspruch bleibt unberührt. Eine Verrechnung mit dem Urlaub ist unzulässig. Das gilt sogar, wenn du im Urlaub krank wirst: Die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Krankheitstage werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). Auch eine Kürzung des Urlaubs wegen vieler Krankheitstage im Jahr ist nicht erlaubt — der gesetzliche Mindesturlaub entsteht auch bei langer Krankheit.

Was im Gesetz steht

§ 9 BUrlG – Erkrankung während des Urlaubs
Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.
§ 3 EntgFG – Entgeltfortzahlung
Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu sechs Wochen.

Was du tun kannst

  1. Prüfe dein Urlaubskonto nach jeder Krankheit.
  2. Fordere eine Korrektur schriftlich, mit den Tagen der AU.
  3. Im Urlaub krank? Sofort melden und AU besorgen — sonst zählen die Tage als Urlaub.
  4. Lass dir das Urlaubskonto regelmäßig bestätigen.
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder

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