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Krankheit

"Krank für den Betrieb, aber in die Schule gehst du."

Du bist krankgeschrieben, und der Betrieb meint, die Berufsschule gehe trotzdem.

§ 3 EntgFG / Schulrecht der Länder

Das darf der Chef NICHT
Arbeitsunfähig gilt auch für die Berufsschule.
Eine Arbeitsunfähigkeit bezieht sich auf deine Ausbildung insgesamt — dazu gehört der Berufsschulunterricht. Wer arbeitsunfähig krank ist, muss auch nicht zur Schule. Umgekehrt gilt: Wer gesund genug für die Schule ist, ist in der Regel auch nicht arbeitsunfähig. Für die Schule gelten zusätzlich deren Regeln: Du musst dich dort meist am ersten Tag abmelden und eine Entschuldigung vorlegen, oft unabhängig von der AU für den Betrieb. Fällt eine Prüfung in die Krankheitszeit, brauchst du für den Rücktritt in der Regel ein ärztliches Attest für die Kammer.

Was im Gesetz steht

§ 3 EntgFG – Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähig ist, wer seine vertraglich geschuldete Tätigkeit wegen Krankheit nicht ausüben kann; für Azubis gehört dazu die Teilnahme am Berufsschulunterricht.
Schulgesetze der Länder
Berufsschülerinnen und Berufsschüler müssen Fehlzeiten nach den Regeln ihrer Schule entschuldigen.

Was du tun kannst

  1. Melde dich am Krankheitstag beim Betrieb UND bei der Schule.
  2. Frag in der Schule, welche Entschuldigung sie braucht (Formular, Kopie der AU).
  3. Krank am Prüfungstag: sofort die Kammer informieren und ein Attest besorgen.
  4. Den versäumten Stoff mit Mitschülern nachholen — das hilft beim Berichtsheft.

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