Ausbildung
"Ein Auslandspraktikum während der Ausbildung? Unmöglich."
Du willst einen Teil deiner Ausbildung im Ausland machen, z. B. mit Erasmus+.
§ 2 Abs. 3 BBiG
Kommt drauf an …
Möglich — bis zu einem Viertel der Ausbildungszeit, wenn es dem Ausbildungsziel dient.
Teile der Berufsausbildung können im Ausland stattfinden, wenn das dem Ausbildungsziel dient (§ 2 Abs. 3 BBiG). Insgesamt sollen sie ein Viertel der Ausbildungsdauer nicht überschreiten. Der Auslandsaufenthalt gilt dann als Teil der Ausbildung: Dein Vertrag läuft weiter, ebenso Vergütung und Versicherung, und die Zeit wird angerechnet. Einen Anspruch darauf hast du nicht — der Betrieb muss zustimmen. Gefördert wird das z. B. über Erasmus+, das Reise, Unterkunft und Sprachkurs bezuschusst; Organisation übernehmen oft die Kammern oder die Berufsschule.
Was im Gesetz steht
§ 2 Abs. 3 BBiG – Ausland
Teile der Berufsausbildung können im Ausland durchgeführt werden, wenn dies dem Ausbildungsziel dient. Ihre Gesamtdauer soll ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer nicht überschreiten.
Was du tun kannst
- Frag bei IHK/HWK nach Mobilitätsberatern — die helfen bei Planung und Förderung.
- Kläre mit dem Betrieb, welche Inhalte aus dem Ausbildungsplan du dort lernst.
- Plane mit Vorlauf: Erasmus+-Anträge brauchen oft mehrere Monate.
- Dokumentiere den Aufenthalt im Berichtsheft wie jede andere Ausbildungszeit.