Ausbildung
"Verkürzen? Geht nicht, Vertrag ist Vertrag."
Du möchtest deine Ausbildung wegen guter Leistung oder Vorbildung verkürzen.
§ 8 BBiG
Das ist erlaubt
Verkürzung möglich — bei Antrag + Zustimmung der Kammer!
Die Ausbildungszeit kann auf gemeinsamen Antrag von Azubi und Betrieb durch die zuständige Stelle (IHK/HWK) verkürzt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird (§ 8 Abs. 1 BBiG). Anrechnungsgründe: Abitur/Fachabitur, einschlägige Vorbildung, gute Leistung. Faustregel: bis zu 12 Monate Verkürzung üblich. Auch eine Verlängerung bei Bedarf möglich (§ 8 Abs. 2). Im Zweifel: vorzeitige Zulassung zur Prüfung (§ 45 Abs. 1 BBiG) prüfen.
Was im Gesetz steht
§ 8 Abs. 1 BBiG – Verkürzung
Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird.
§ 45 Abs. 1 BBiG – Vorzeitige Zulassung zur Prüfung
Auszubildende können vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen.
Was du tun kannst
- Antrag gemeinsam mit Betrieb stellen — bei Bedarf IHK um Vermittlung bitten.
- Abitur: meist 12 Monate Verkürzung, Fachhochschulreife 6 Monate (variiert nach Beruf).
- Bei Bestnoten in Berufsschule: vorzeitige Prüfung möglich (§ 45 BBiG).
- Auch wenn der Betrieb ablehnt: einseitig kann der Azubi vorzeitige Prüfung beantragen.
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder
Betreff: Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit gem. § 8 BBiG
Sehr geehrte/r [Name des Ausbilders],
ich möchte gemäß § 8 Abs. 1 BBiG die Verkürzung meiner Ausbildungszeit um [X Monate] beantragen.
Begründung:
- [Schulische Vorbildung: Abitur / Fachabitur / einschlägiger Vorberuf]
- [Leistungsstand: aktueller Notendurchschnitt / Beurteilung]
Ich bitte um einen gemeinsamen Antrag bei der zuständigen Kammer.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]