Ausbildung
"Der Chef ist nicht da, frag jemand anderen."
Der eingetragene Ausbilder ist dauerhaft abwesend, niemand anders kümmert sich.
§ 28 BBiG / § 30 BBiG
Das darf der Chef NICHT
Ausbilder muss persönlich + fachlich + pädagogisch geeignet anwesend sein!
Wer ausbildet, muss persönlich und fachlich geeignet sein (§ 28 BBiG); zur fachlichen Eignung gehören auch berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse, meist nachgewiesen über die Ausbildereignungsprüfung (AEVO, § 30 BBiG). Der Betrieb muss die Ausbildung selbst durchführen oder einen Ausbilder ausdrücklich beauftragen (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 BBiG) — einer, der praktisch nie da ist, erfüllt das nicht. Die IHK/HWK überwacht die Eignung (§ 32 BBiG) und kann Mängel beanstanden; im Ernstfall kann die zuständige Landesbehörde das Ausbilden untersagen (§ 33 BBiG).
Was im Gesetz steht
§ 28 BBiG – Persönliche Eignung
Wer Auszubildende einstellt oder ausbildet, muss persönlich geeignet sein. Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf.
§ 30 BBiG – Fachliche Eignung
Fachlich geeignet ist, wer die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie berufs- und arbeitspädagogische Fertigkeiten besitzt.
§ 32 BBiG – Untersagung
Die zuständige Stelle hat die Einstellung und Ausbildung von Auszubildenden zu untersagen, wenn die persönliche oder fachliche Eignung fehlt.
Was du tun kannst
- Erfasse Daten + Stunden, in denen kein Ausbilder verfügbar war.
- Anstelle des Ausbilders: hat der Betrieb eine "ausbildende Fachkraft" benannt? Wenn nicht, klare Lücke.
- IHK-Ausbildungsberater einschalten — die kontrollieren die Eignung.
- Bei dauerhaftem Defizit: Wechsel des Ausbildungsbetriebs ggf. möglich.
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder
Betreff: Verfügbarkeit des Ausbilders
Sehr geehrte/r [Geschäftsführung / Personalleitung],
mein eingetragener Ausbilder Herr/Frau [Name] ist seit [Datum/Zeitraum] dauerhaft nicht verfügbar. Eine ausbildende Fachkraft als Vertretung wurde mir nicht benannt.
Nach §§ 28, 30 BBiG ist die Anwesenheit eines persönlich + fachlich geeigneten Ausbilders Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Berufsausbildung.
Ich bitte um Klärung, wie die Ausbildung künftig sichergestellt wird. Andernfalls werde ich die zuständige IHK / HWK informieren.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]