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Mitbestimmung

"Wahlen? Brauchen wir nicht, wir sind zu klein."

Im Betrieb wird keine JAV gewählt, obwohl Azubis und jüngere Beschäftigte vorhanden sind.

§ 60 BetrVG / § 61 BetrVG

Das ist erlaubt
JAV-Wahl ist Pflicht ab 5 wahlberechtigten Jugendlichen/Azubis!
Eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) wird gewählt, wenn im Betrieb mindestens 5 Beschäftigte unter 18 Jahren oder zur Berufsausbildung Beschäftigte unter 25 Jahren arbeiten (§ 60 BetrVG). Voraussetzung: Es gibt einen Betriebsrat. Wahlberechtigt sind Beschäftigte unter 18 und alle Azubis, wählbar sind Beschäftigte unter 25 und — seit 2021 — alle Azubis unabhängig vom Alter (§ 61 BetrVG). Die Amtszeit beträgt 2 Jahre.

Was im Gesetz steht

§ 60 BetrVG – Errichtung und Aufgabe
In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, werden JAV gebildet.
§ 61 BetrVG – Wahlberechtigung und Wählbarkeit
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie die Arbeitnehmer, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
§ 70 BetrVG – Aufgaben der JAV
Die JAV hat insbesondere Maßnahmen zu beantragen, die den jugendlichen Arbeitnehmern und den zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten dienen.

Was du tun kannst

  1. Kein BR + > 5 Azubis: Erst BR-Wahl initiieren (§ 17a BetrVG), dann JAV.
  2. Wahlinitiative kann von DREI wahlberechtigten Azubis ausgehen.
  3. Wahlperiode 2 Jahre — Termine immer Q1 (typisch März/April).
  4. JAV hat starke Mitspracherechte bei Übernahme, Schulungen, Beschwerden.
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