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Mitbestimmung

"Zur JAV gehst du in der Freizeit."

Du willst die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) oder den Betriebsrat ansprechen — das soll nicht während der Arbeitszeit gehen.

§ 39 BetrVG / § 65 BetrVG

Das darf der Chef NICHT
Du darfst BR/JAV WÄHREND der Arbeitszeit aufsuchen — ohne Lohnabzug!
Jeder Beschäftigte (auch Azubi) darf den Betriebsrat / die JAV während der Arbeitszeit ohne Minderung des Lohns aufsuchen (§ 39 Abs. 3 BetrVG). Anliegen können sein: Beschwerde, Beratung, Konflikt mit AG. Die Sprechstunden sind im Betrieb zu organisieren. JAV-Mitglieder selbst werden für ihre Tätigkeit freigestellt (§ 65 BetrVG i.V.m. § 37 BetrVG).

Was im Gesetz steht

§ 39 Abs. 3 BetrVG – Sprechstunden des Betriebsrats
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, während der Sprechstunden den Betriebsrat aufzusuchen.
§ 39 Abs. 2 BetrVG – Versäumnis von Arbeitszeit
Versäumnis von Arbeitszeit, das zur Wahrnehmung von Sprechstunden des Betriebsrats erforderlich ist, ist nicht zu einer Lohnminderung berechtigt.
§ 65 BetrVG – Stellung der JAV
Die Vorschriften über den Betriebsrat finden auf die JAV sinngemäße Anwendung.

Was du tun kannst

  1. Termin BR/JAV-Sprechstunde notieren — als Beweis der erfassten Arbeitszeit.
  2. Auch JAV-Sitzungen / Schulungen sind bezahlte Freistellungszeit (§ 65 i.V.m. § 37 BetrVG).
  3. Anliegen kann auch außerhalb der Sprechstunde dringend nachgegangen werden (§ 39 Abs. 3).
  4. Kein Betriebsrat? Du hast Wahl-Initiativrecht (§ 17a BetrVG).
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