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Mitbestimmung

"Zur Betriebsversammlung müssen Azubis nicht."

Es gibt eine Betriebsversammlung, und du sollst stattdessen weiterarbeiten.

§§ 42, 44 BetrVG / § 71 BetrVG

Das darf der Chef NICHT
Doch — Azubis gehören zur Belegschaft und dürfen bezahlt teilnehmen.
Als Azubi bist du Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes und darfst an Betriebsversammlungen teilnehmen. Sie finden in der Regel während der Arbeitszeit statt, und die Zeit der Teilnahme samt zusätzlicher Wegezeiten wird wie Arbeitszeit vergütet (§ 44 BetrVG). Der Betrieb darf dich nicht davon abhalten. Gibt es eine JAV, kann sie zusätzlich eine eigene Jugend- und Auszubildendenversammlung einberufen (§ 71 BetrVG), für die dasselbe gilt. Dort kannst du Fragen und Probleme rund um die Ausbildung ansprechen.

Was im Gesetz steht

§ 42 Abs. 1 BetrVG – Betriebsversammlung
Die Betriebsversammlung besteht aus den Arbeitnehmern des Betriebs; sie wird vom Vorsitzenden des Betriebsrats geleitet.
§ 44 Abs. 1 BetrVG – Zeitpunkt und Vergütung
Die Betriebsversammlungen finden während der Arbeitszeit statt. Die Zeit der Teilnahme einschließlich zusätzlicher Wegezeiten ist den Arbeitnehmern wie Arbeitszeit zu vergüten.
§ 71 BetrVG – Jugend- und Auszubildendenversammlung
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung kann vor oder nach jeder Betriebsversammlung im Einvernehmen mit dem Betriebsrat eine betriebliche Jugend- und Auszubildendenversammlung einberufen.

Was du tun kannst

  1. Die Einladung hängt meist am Schwarzen Brett oder kommt per Mail vom Betriebsrat.
  2. Sag deinem Ausbilder Bescheid, dass du teilnimmst.
  3. Nutze die Versammlung, um Ausbildungsthemen anzusprechen.
  4. Die Zeit zählt als Arbeitszeit — notiere sie im Zeitnachweis.

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