Mitbestimmung
"Gewerkschaft? Wenn du da eintrittst, kannst du gehen."
Du willst in eine Gewerkschaft eintreten, und der Betrieb sieht das gar nicht gern.
Art. 9 Abs. 3 GG / § 7 AGG
Das darf der Chef NICHT
Nein — der Beitritt ist dein Grundrecht, Nachteile deswegen sind verboten.
Das Recht, eine Gewerkschaft zu gründen und ihr beizutreten, ist ein Grundrecht (Koalitionsfreiheit, Art. 9 Abs. 3 GG). Abreden, die dieses Recht einschränken oder behindern, sind nichtig, und Maßnahmen dagegen sind rechtswidrig — so steht es direkt im Grundgesetz, und es gilt auch zwischen dir und deinem Betrieb. Eine Kündigung, Abmahnung oder schlechtere Behandlung wegen einer Mitgliedschaft ist unzulässig. Der Betrieb darf dich in der Regel auch nicht fragen, ob du Mitglied bist. Gewerkschaften bieten Azubis meist günstige Beiträge, Rechtsberatung und Rechtsschutz.
Was im Gesetz steht
Art. 9 Abs. 3 GG – Koalitionsfreiheit
Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.
Was du tun kannst
- Dein Beitritt ist Privatsache — du musst ihn nicht melden.
- Mit Mitgliedschaft hast du meist kostenlose Rechtsberatung im Arbeitsrecht.
- Wirst du benachteiligt: alles notieren und die Gewerkschaft einschalten.
- Viele Gewerkschaften haben eigene Jugend- und Azubi-Gruppen.