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Privates

"Wegen deines Posts gibt es eine Abmahnung."

Du hast privat etwas über den Betrieb oder Kollegen gepostet.

Art. 5 GG / § 13 Nr. 6 BBiG / § 22 BBiG

Kommt drauf an …
Meinung ja — Beleidigungen, Geheimnisse und Fotos von anderen nein.
Auch als Azubi hast du Meinungsfreiheit (Art. 5 GG): Sachliche Kritik oder ein Post über einen anstrengenden Tag sind erlaubt. Grenzen sind Beleidigungen von Ausbilder, Kollegen oder Kunden, das Verbreiten von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (§ 13 Nr. 6 BBiG), Fotos oder Videos von Kollegen ohne deren Einwilligung und Bilder aus Bereichen, in denen Fotografieren verboten ist. Solche Posts können eine Abmahnung rechtfertigen, schwere Fälle (z. B. grobe Beleidigung) sogar eine Kündigung aus wichtigem Grund (§ 22 Abs. 2 BBiG). Auch „private" Gruppen und Storys sind nicht wirklich privat, wenn Kollegen mitlesen.

Was im Gesetz steht

Art. 5 Abs. 1 GG – Meinungsfreiheit
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern; Grenzen setzen u. a. das Recht der persönlichen Ehre.
§ 13 Nr. 6 BBiG – Verschwiegenheit
Auszubildende haben über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren.

Was du tun kannst

  1. Keine Namen, keine Fotos von Kollegen, keine internen Infos — dann bist du fast immer sicher.
  2. Ärger lieber im persönlichen Gespräch oder bei JAV/Betriebsrat klären.
  3. Bei einer Abmahnung: Gegendarstellung zur Personalakte ist dein Recht.
  4. Lösche einen Post, der zu weit ging, und entschuldige dich — das zählt bei der Bewertung.

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