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Privates

"Handys bleiben während der Arbeit im Spind."

Der Betrieb verbietet private Handynutzung während der Arbeitszeit.

§ 106 GewO / § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG

Das ist erlaubt
Ja, ein Verbot privater Nutzung ist grundsätzlich erlaubt.
Während der Arbeitszeit schuldest du Arbeit — private Handynutzung darf der Betrieb deshalb einschränken oder verbieten (Weisungsrecht, § 106 GewO). Auch Regeln wie „Handy in den Spind" sind meist zulässig, besonders aus Sicherheits- oder Datenschutzgründen. Gibt es einen Betriebsrat, muss er bei solchen Regeln zum Ordnungsverhalten mitbestimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG). In den Pausen darfst du dein Handy nutzen, denn die Pause ist deine freie Zeit. Und in echten Notfällen muss deine Familie dich erreichen können, etwa über das Betriebstelefon. Verstöße können eine Abmahnung nach sich ziehen.

Was im Gesetz steht

§ 106 GewO – Weisungsrecht
Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung sowie die Ordnung und das Verhalten im Betrieb nach billigem Ermessen näher bestimmen.
§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG – Mitbestimmung
Der Betriebsrat hat mitzubestimmen in Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb.

Was du tun kannst

  1. In der Pause gehört das Handy dir.
  2. Gib deiner Familie die Nummer des Betriebs für Notfälle.
  3. Braucht ihr das Handy für die Arbeit (Fotos, Authentifizierung), muss der Betrieb das regeln.
  4. Mit Betriebsrat: Frag nach der Betriebsvereinbarung.

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