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Mobbing

"Stell dich nicht so an!"

Du wirst am Arbeitsplatz gemobbt, beleidigt oder systematisch ausgegrenzt.

ArbSchG / § 241 BGB

Das darf der Chef NICHT
Nein! Mobbing ist nie okay!
Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht und muss dich vor Mobbing schützen (§ 241 BGB). Mobbing kann arbeitsrechtliche, zivilrechtliche und sogar strafrechtliche Konsequenzen haben. Du bist nicht schuld und musst das nicht aushalten. Systematische Beleidigungen, Ausgrenzung und Schikane sind kein "normaler Umgangston".

Was im Gesetz steht

§ 241 Abs. 2 BGB – Fürsorgepflicht
Das Schuldverhältnis (Arbeitsverhältnis) kann jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte und Interessen des anderen Teils verpflichten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers zu schützen.
§ 3 ArbSchG – Grundpflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, unter Berücksichtigung der Umstände, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beeinflussen.
§ 12 AGG – Maßnahmen bei Belästigung
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen zu treffen. Bei Verstößen hat er geeignete Maßnahmen zu ergreifen (Abmahnung, Versetzung, Kündigung des Täters).

Was du tun kannst

  1. Führe ein Mobbing-Tagebuch: Datum, Uhrzeit, was passiert ist, wer dabei war.
  2. Such dir Verbündete: Vertrauensperson, Betriebsrat, JAV (Jugend- und Auszubildendenvertretung).
  3. Melde dich bei der IHK/HWK – die haben Ausbildungsberater für genau solche Fälle.
  4. Du kannst dich auch direkt an eine Mobbing-Beratungsstelle wenden.
  5. Deine Gesundheit geht vor – im Notfall: Arzt aufsuchen und Situation schildern.
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