Azubi-Rechte im Überblick: Das Wichtigste aus dem BBiG
Als Auszubildende/r hast du besondere Rechte, die im Berufsbildungsgesetz (BBiG), dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verankert sind. Dein Ausbilder ist verpflichtet, dir nur Aufgaben zu geben, die dem Ausbildungszweck dienen (§ 14 BBiG). Überstunden müssen vergütet oder ausgeglichen werden. Bei Krankheit hast du Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung. Für Prüfungen wirst du bezahlt freigestellt – und dein Urlaub darf dafür nicht angerechnet werden.
Dieser Rechte-Checker hilft dir, in konkreten Situationen schnell herauszufinden, was dein Chef darf und was nicht. Jedes Szenario enthält die relevanten Paragraphen, praktische Tipps und eine fertige E-Mail-Vorlage, mit der du dein Anliegen höflich und rechtlich fundiert kommunizieren kannst.
Wichtige Gesetze für Azubis
- BBiG – Berufsbildungsgesetz: Regelt die gesamte Ausbildung (Pflichten, Vergütung, Kündigung, Zeugnis)
- JArbSchG – Jugendarbeitsschutzgesetz: Besonderer Schutz für minderjährige Azubis (Arbeitszeit, Pausen, Nachtarbeit)
- ArbZG – Arbeitszeitgesetz: Maximale Arbeitszeiten und Ruhepausen für volljährige Azubis
- BUrlG – Bundesurlaubsgesetz: Mindestanspruch auf bezahlten Erholungsurlaub
- AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz
- EntgFG – Entgeltfortzahlungsgesetz: Lohnfortzahlung bei Krankheit